Informationen zur Impfung

Das Impfservice der Stadt Linz bietet allgemein empfohlene Impfungen sowie Reiseimpfungen an.

Hinweise:

  • Bitte beachten Sie, dass mitgebrachte Impfstoffe im Impfservice der Stadt Linz nicht verimpft werden.
  • Bitte bringen Sie Ihren Impfpass bzw. Ihre Impfkarte mit!
  • Die Impfkosten können bar oder mit Bankomat bezahlt werden.
  • Das Impfservice verfügt über kein e-Card-Terminal, da öffentliche Impfstellen dazu nicht berechtigt sind
  • Aus Datenschutz- und Haftungsgründen dürfen telefonisch oder per E-Mail keine Auskünfte bezüglich Impfdaten erfolgen und keine Impfberatungen durchgeführt werden.
  • Eine Impf-Beratung ist ausschließlich persönlich nach vorhergehender Terminvereinbarung möglich

  • COVID-19: Derzeit werden keine COVID-19-Impfungen angeboten
  • Diphtherie, Tetanus, Pertussis (Keuchhusten) – ab Schulalter
  • Poliomyelitis (Kinderlähmung) – ab Schulalter
  • Masern, Mumps, Röteln – ab Schulalter; kostenfrei für alle Altersgruppen
  • Hepatitis A und B – ab Schulalter (Wenn Sie eine Reise planen, bitte Termin bei Reiseimpfungen / Fernreiseberatung buchen)
  • HPV – Humane Papilloma Viren
  • Meningokokken – ab vollendeten 10. bis zum vollendeten 13. Lebensjahr (für diese Altersgruppe im kostenfreien Kinderimpfprogramm enthalten)
  • Pneumokokken – ab vollendeten 60. Lebensjahr oder bei Vorliegen einer speziellen medizinischen Indikation

  • Gelbfieber
  • Poliomyelitis (Kinderlähmung)
  • Meningokokken
  • Hepatitis A und B
  • Tollwut
  • Typhus
  • Japan Enzephalitis

Wir empfehlen zirka 6 Wochen vor Reiseantritt mit den Impfungen zu beginnen.

Allgemeine und länderspezifische reisemedizinische Informationen sind auch im Internet zu finden, z.B. www.fit-for-travel.de

Laufende Impfaktionen

Die Influenza-Impfaktion ist beendet.

Die Pneumokokken-Impfaktion startet am Mittwoch, 19.11.2025 bis einschließlich 31. Dezember 2028 (ausgenommen Wochenenden, Feiertage) im Impfservice der Stadt Linz.

Gegen vorherige Terminvereinbarung sind folgende Öffnungszeiten für die Pneumokokken-Impfung vorgesehen:
Montag bis Freitag 7:30 bis 12:30 Uhr
Montag auch nachmittags 14:00 bis 17:00 Uhr

Darüber hinaus wird es zwei Impftage ohne vorherige Terminvereinbarung für die Pneumokokken-Impfung geben:

  • Dienstag, 13. Jänner 2026
  • Mittwoch, 14. Jänner 2026

Mit Wartezeiten ist zu rechnen.

Bitte bringen Sie Ihre Impfkarte und Ihre E-Card mit.

Voraussetzung für die Inanspruchnahme der kostenlosen Pneumokokken-Impfungen:

  • vollendetes 60. Lebensjahr
    oder
  • vollendetes 18. Lebensjahr bei Vorliegen einer speziellen medizinischen Indikation laut Impfplan – nachgewiesen durch die Vorlage eines Arztbriefes, Befundes, Rezeptes für Dauermedikation etc. Wird kein entsprechender Befund vorgelegt, ist keine kostenlose Impfung möglich.
  • Vorlage der e-card
    oder
  • Gemeldeter Haupt- oder Nebenwohnsitz in Österreich


Verwendeter Impfstoff im öffentlichen Impfprogramm:

  • Capvaxive®

Kosten für die Pneumokokken-Impfung:
Die Pneumokokken-Impfung wird unabhängig von der jeweiligen Krankenversicherung kostenlos im Rahmen des Öffentlichen Impfprogramms angeboten.

Anmerkung:
Das Impfservice verfügt nicht über e-Card-Terminal, da Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitsdienstes nicht berechtigt sind, ein e-Card-Terminal zu installieren

FSME-Impfaktion ab 24.02.2026

Die FSME-Impfaktion 2026 startet am Dienstag, 24. Februar 2026 bis Freitag, 12. Juni 2026.

Gegen vorherige Terminvereinbarung sind folgende Öffnungszeiten für die FSME-Impfung vorgesehen:

  • Montag bis Freitag 7:30 bis 12:30 Uhr
  • Montag auch nachmittags 14:00 bis 17:00 Uhr

Darüber hinaus gibt es einen Impftag ohne vorherige Terminvereinbarung für die FSME-Impfung:

  • Samstag, 30. Mai 2026 von 09:00 Uhr bis 14:00 Uhr

Mit Wartezeiten ist zu rechnen.

Bitte bringen Sie Ihre Impfkarte und Ihre E-Card mit.

Bitte überprüfen Sie anhand des Impfschemas, wann Sie oder Ihr Kind wieder eine Impfung erhalten sollen.

Impfschema für Zeckenschutzimpfung:
Grundimmunisierung (besteht aus 3 Teilimpfungen):

  1. Teilimpfung
  2. Teilimpfung: 1 – 3 Monate nach der 1. Teilimpfung
  3. Teilimpfung: 5 – 12 Monate nach der 2. Teilimpfung

1. Auffrischungsimpfung: 3 Jahre nach der 3. Teilimpfung
Weitere Auffrischungsimpfungen:          alle 5 Jahre 
                                                              ab dem 60. Lebensjahr alle 3 Jahre

Allgemein:
Im Jahr 2026 stehen FSME-Impfstoffe der Firma Pfizer Corporation Austria zur Verfügung: für Kinder bzw. Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr (= 16. Geburtstag) FSME-IMMUN 0,25 ml Junior und für Jugendliche und Erwachsene ab dem vollendeten 16. Lebensjahr FSME-IMMUN 0,5 ml Erwachsene.

Kosten für die FSME-Impfung im Rahmen der Impfaktion:

  • für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 15. Lebensjahr (= bis zum 15. Geburtstag) kostet eine Impfung 15,00 Euro pro Dosis
  • für Jugendliche zwischen vollendeten 15. (= bis zum 15. Geburtstag) und 16. Lebensjahr (= bis zum 16. Geburtstag) kostet eine Impfung 17,00 Euro pro Dosis
  • für Jugendliche und Erwachsene ab dem vollendeten 16. Lebensjahr (= ab dem 16. Geburtstag) kostet eine Impfung 17,00 Euro pro Dosis

Aufgrund der Verordnung des Bundesministeriums für soziale Verwaltung vom 22.3.1983, BGBl. Nr. 217/1983 erhalten Personen, die gesetzlich krankenversichert oder als Angehörige anspruchsberechtigt sind und denen die Kosten nicht vom zuständigen Unfallversicherungsträger im Rahmen der Unfallverhütung ersetzt werden, vom zuständigen Krankenversicherungsträger einen Kostenzuschuss (z.B. von der österreichischen Gesundheitskasse 4,80 Euro pro Impfung). Personen, die keiner gesetzlichen Krankenversicherung unterliegen, erhalten diesen Zuschuss von dem nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz zuständigen Krankenversicherungsträger.

Sonderregelung:
Für Familien mit mehr als 2 unversorgten Kindern bzw. mit Kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten 15. Lebensjahr (= bis zum 15. Geburtstag) gilt, sofern die Teilnahme im Rahmen der öffentlichen Schutzimpfung erfolgt, wie bisher folgende Sonderregelung:

  • Ab dem 3. und allen weiteren unversorgten Kindern, ist die Schutzimpfung, soweit sie durch die Kostenzuschüsse der Krankenversicherungsträger nicht gedeckt werden und sich das erste und zweite Kind der Schutzimpfung bereits unterzogen haben, kostenlos.
  • Das Arzthonorar übernimmt für alle Kinder und Jugendlichen ab dem vollendeten 1. Lebensjahr (= ab dem 1. Geburtstag) (jüngere Kinder werden nicht geimpft) bis zum vollendeten 15. Lebensjahr (= bis zum 15. Geburtstag) das Land.

Für jedes Kind, für welches die Voraussetzung auf Kostenübernahme gemäß vorstehender Sonderregelung (nach lit. a) gegeben ist, sind bei der Bezirksverwaltungsbehörde für jede Schutzimpfung 4,80 Euro zu erlegen. Die Rückerstattung dieser Beträge erfolgt auf Antrag durch jenen Krankenversicherungsträger, bei welchem das Kind mitversichert ist.

Jedes Jahr begeht die Europäische Region der WHO die Europäische Impfwoche, um auf die Bedeutung von Impfmaßnahmen für die Prävention von Krankheiten und den Schutz von Menschenleben aufmerksam zu machen. In diesem Jahr findet die Europäische Impfwoche vom 20. – 26. April 2026 statt. Die Impfstelle der Stadt Linz setzt dabei im heurigen Jahr den Schwerpunkt auf FSME-Impfungen. Daher werden am 24.04.2026 zu den aktuellen Öffnungszeiten alle FSME-Impfungen sowohl mit Termin als auch ohne Termin angeboten.

Die Herpes Zoster (Gürtelrose)-Impfung ist im Impfservice der Stadt Linz ab sofort wieder erhältlich.

Gegen vorherige Terminvereinbarung sind folgende Öffnungszeiten für die Herpes Zoster (Gürtelrose)-Impfung vorgesehen:
Montag bis Freitag 7:30 bis 12:30 Uhr
Montag auch nachmittags 14:00 bis 17:00 Uhr

Voraussetzung für die Inanspruchnahme der kostenlosen Herpes Zoster (Gürtelrose)-Impfungen:

  • vollendetes 60. Lebensjahr
    oder
  • vollendetes 18. Lebensjahr bei Vorliegen einer speziellen medizinischen Indikation laut Impfplan – nachgewiesen durch die Vorlage eines Arztbriefes, Befundes, Rezeptes für Dauermedikation etc. Wird kein entsprechender Befund vorgelegt, ist keine kostenlose Impfung möglich.
  • Vorlage der e-card
    oder
  • Gemeldeter Haupt- oder Nebenwohnsitz in Österreich

Der Impfstoff muss in einem Zeitraum von 2 bis 6 Monaten zweimalig verabreicht werden.

Die Gürtelrose-Impfung kann nicht in Kombination mit anderen Impfstoffen verimpft werden.

Die Herpes Zoster (Gürtelrose)-Impfung ist für Kinder weder zugelassen noch vorgesehen.

Verwendeter Impfstoff im öffentlichen Impfprogramm:

  • Shingrix®

Kosten für die Herpes Zoster (Gürtelrose)-Impfung:
Die Herpes Zoster (Gürtelrose)-Impfung wird unabhängig von der jeweiligen Krankenversicherung kostenlos im Rahmen des Öffentlichen Impfprogramms angeboten.

Die HPV-Impfung ist im Rahmen des österreichischen Kinder-Impfprogramms vom 9. bis zum 21. Geburtstag kostenlos verfügbar. Ab dem vollendeten 21. Lebensjahr ist die HPV-Impfung kostenpflichtig, wird jedoch nicht im Impfservice der Stadt Linz durchgeführt. Die kostenlose HPV-Nachholimpfaktion für Personen im Alter von 21 bis 30 Jahren ist mit 30. Juni 2026 ausgelaufen. Personen, die zum Zeitpunkt der ersten Teilimpfung das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können die HPV-Impfung weiterhin kostenlos im Rahmen des Kinder-Impfprogramms nachholen.

Derzeit werden keine COVID-19-Impfungen angeboten. Neue Impftermine werden ab Mitte August wieder zur Verfügung gestellt.

Für Kinder unter 14 Jahren gilt: Sollte Ihr Kind in Begleitung einer Vertrauensperson, beispielsweise Großeltern, zur Impfung kommen, ist zwingend eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten erforderlich. Ohne diese Vollmacht kann die Impfung nicht durchgeführt werden. Wir bitten um Ihr Verständnis und danken für Ihre Mithilfe.

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